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Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Täter-Opfer-Ausgleich ist der Versuch, die Folgen einer Straftat außergerichtlich zu regeln. Dabei haben Täter und Opfer die Möglichkeit, in direktem Kontakt den Konflikt fair zu lösen und eine schnelle Wiedergutmachung des verursachten Schadens zu erreichen. Die Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich ist für beide Seiten freiwillig und kostenfrei.


Wann ist ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich?

Geeignet für einen Täter-Opfer-Ausgleich sind Straftaten, bei denen…

  • eine Person geschädigt wurde,
  • der Täter diese Schädigung zugibt,
  • beide Seiten bereit sind am Täter-Opfer-Ausgleich mitzuwirken,
  • die Staatsanwaltschaft nicht ohnehin wegen geringer Schuld von der Anklage absehen würde.

Der Ablauf des Täter-Opfer-Ausgleichs

  • Zunächst können die Beteiligten in Einzelgesprächen dem Vermittler ihre Sichtweise der Tat und ihre Vorstellungen für eine erfolgreiche Konfliktregelung mitteilen.
  • Sind Geschädigte/r und Täter dann auch zu einem gemeinsamen Gespräch bereit, wird ein Termin vereinbart.
  • Im Ausgleichsgespräch wird dann über den Vorfall, dessen Folgen und die persönliche Sichtweise (z.B. Belastungen und Ärgernisse des Geschädigten) gesprochen.
  • Danach wird nach einer geeigneten Form der Wiedergutmachung gesucht.
  • Der Vermittler überprüft, ob die Vereinbarungen eingehalten werden.

Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Chance für beide Seiten

Der Geschädigte kann dem Täter die Folgen der Tat verdeutlichen, seine Gefühle von Verletzung, Ärger, Enttäuschung ausdrücken, eine schnelle Wiedergutmachung erreichen, Schadenersatz erhalten ohne Zivilprozess

Kontakt:

Täter-Opfer-Ausgleich

Martin-Luther-Platz 4, 83278 Traunstein

Ansprechpartnerin: 

Daniela Sonnenhuber

Sozialpädagogin B.A.
T +49 861 9898 180
F +49 861 9898 185
E-Mail

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