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Rosenheimer Straße 9 | 83278 Traunstein +49 861 9898 0

Betreutes Wohnen für Menschen mit geringem Einkommen

Im Seniorenwohnhaus auf der Wartberghöhe gibt es 38 Sozialwohnungen, verteilt über 4 Etagen, die das Diakonische Werk an Senioren vermieten kann, die einen Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung haben.

Die meisten Wohnungen bestehen aus einem großen Zimmer, Bad, einer möblierte Küche, einem Abstellraum und Kellerabteil. Es gibt aber auch mehrere Zwei-Zimmer-Wohnungen, die sich für Ehepaare eignen. Die Bäder werden bei Mieterwechsel nach und nach seniorengerecht saniert. Alle Zimmer haben einen Balkon oder eine kleine Terrasse. Sie können die Wohnungen bequem über zwei Fahrstühle erreichen.

Die Gänge sind großzügig gestaltet und im Obergeschoss gibt es zwei sonnige Gemeinschaftsräume für Veranstaltungen und Feierlichkeiten mit Zugang zu zwei Sonnenterrassen auf dem Dach. Auch ein Waschraum mit Münzwaschmaschine und –trockner steht den Bewohnern zur Verfügung.

Interessenten können sich bei der Stadt Traunstein – Liegenschaftsamt im Rathaus – melden, die Sie dem Diakonischen Werk als Mieter vorschlägt, sobald eine Wohnung frei wird.


Unser Serviceangebot

Grundleistungen gemäß Betreuungsvertrag

Grundlage für das Betreute Wohnen ist der Betreuungsvertrag. Dieser regelt den genauen Leistungsumfang, im Vertrag als Grundleistungen bezeichnet.

Regelmäßige Anwesenheit der Betreuungsperson:

Zu festgelegten Tageszeiten kommt die Betreuungsperson ins Haus und ist als Ansprechpartner für Sie da. Sie hört Ihnen zu und unterstützt Sie in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens.

Beispiele hierfür sind:

  • Der Wasserhahn tropft und es muss ein Installateur gerufen werden.
  • Sie können Ihre Medikamente nicht mehr selbst aus der Apotheke holen und brauchen Hilfe.
  • Sie haben Streit mit Ihrem Nachbarn und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen.
  • Sie haben familiäre Sorgen, gesundheitliche Sorgen…
  • Sie brauchen dringend einen Arzttermin…

Beratung bei allen Fragen zur Pflege

Die Betreuungsperson berät Sie bei Veränderungen des Gesundheitszustandes oder der Belastbarkeit. Manchmal fällt einem selbst eine gesundheitliche Veränderung gar nicht auf. Die Betreuungsperson sucht das Gespräch mit Ihnen und organisiert bedarfsgerechte Hilfen, beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst.

Beispiele hierfür sind:

  • Organisation medizinischer und pflegerischer Hilfsmittel (Pflegebett, Gehhilfen, Toilettenstuhl, Großtastentelefon usw.)
  • Pflege durch einen professionellen Pflegedienst
  • Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung und Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades

Die Beratung und die Organisation dieser Hilfen sind Teil der Grundleistungen. Die Erbringung der zusätzlichen Leistungen sowie die Hilfsmittel selbst gehören nicht mehr zu den Grundleistungen.


Freizeitangebote:

Je nach Betreuungsvertrag organisiert die Betreuungsperson Freizeitangebote. Beispiele hierfür sind:

  • Ausflüge
  • geselliges Zusammensein
  • Veranstaltungen, Vorträge etc. im Haus
  • Feiern im Jahreskreislauf

Der Kreativität sind lediglich hinsichtlich der Finanzierung und Durchführbarkeit Grenzen gesetzt. Anregungen greifen wir gerne auf. Umfang und Ausgestaltung der Angebote leben von der Beteiligung der Bewohner.


Unterstützung im Umgang mit Behörden und Versicherungen:

Die Betreuungsperson unterstützt Sie beratend in Behördenangelegenheiten. Wenn Sie es wünschen, nimmt sie auch Kontakt zu der jeweiligen Stelle auf. Beispiele hierfür sind:

  • Sie erhalten einen ablehnenden Bescheid der Pflegeversicherung. Was ist zu tun?
  • Sie verstehen einen Bescheid nicht.
  • Sie brauchen einen Schwerbehindertenausweis.

Hausgemeinschaft:

Die Kontaktperson fördert ein positives Klima innerhalb der Hausgemeinschaft. Zudem vermittelt sie bei Schwierigkeiten und in Konfliktsituationen und hilft eventuelle Mißverständnisse zu klären.


Leistungserschließende Beratung:

Die Betreuungsperson berät Sie in Fragen von Leistungsansprüchen. Beispiele hierfür sind:

  • Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen
  • Befreiung von Rundfunkgebühren

Wahlleistungen

Zusätzlich zu den Grundleistungen Ihres Betreuungsvertrages können folgende Wahlleistungen kostenpflichtig in Anspruch genommen werden:

  • Essen auf Rädern (Menüservice)
  • Hauswirtschaftliche Leistungen
  • Besorgungen und Einkäufe
  • Pflegeleistungen
  • Betreuungs- und Entlastungsdienste nach dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über Umfang und Kosten der angebotenen Wahlleistungen.

 

 

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld möglichst umfassend über die Wohnung und darüber, ob die Betreuungsleistungen Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen entsprechen. Wir beraten Sie gern.

Kontakt

Seniorenwohnhaus Parzingerstraße

Parzingerstr. 1, 83278 Traunstein
T +49 861 9898-124
M +49 160 4902799
F +49 861 7080-134
E-Mail

Ansprechpartnerin:

Christine Belser-Huber

Christine Belser-Huber
Christine Belser-Huber

Gesundheits- und Krankenpflegerin,
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Geschäftsbereichsleitung

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