Skip to content
Rosenheimer Straße 9 | 83278 Traunstein +49 861 9898 0

Das BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement für die Mitarbeitenden des Diakonischen Werks Traunstein e.V.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement greift immer dann, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen der Mitarbeitenden gegeben oder zu erwarten sind, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen oder das gesundheitliche Gleichgewicht bedrohen.

Rechtliche Grundlagen:

Nach § 167 des Sozialgesetzbuchs IX ist ein Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeitenden bei Verschlechterung der Gesundheit zu unterstützen und gemeinsame Maßnahmen zu erörtern, um Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Eine früh greifende Prävention kann Wege eröffnen, eine drohende Arbeitsunfähigkeit längerfristig zu verhindern. Dies gilt im Besonderen für Mitarbeitende, die schwerbehindert oder diesen gleichgestellt sind.

Die Leistungen des Diakonischen Werks Traunstein gehen über die in § 167 SGB IX formulierten Verpflichtungen hinaus, in dem es allen Mitarbeitenden anbietet, bereits bei drohender gesundheitlicher Beeinträchtigung die Vorteile des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in Anspruch zu nehmen. (Siehe Dienstvereinbarung vom Mai 2008).

Die Ansprechpartner des Betrieblichen Eingliederungsmanagements unterliegen der Schweigepflicht. Gesprächsinhalte sind vertraulich und werden nicht weitergegeben.

Ergreifen Sie die Chance und leiten Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement ein. Es gibt viele Möglichkeiten, Ihre Gesundheit zu erhalten und zu stabilisieren. Tragen Sie dazu bei, dass das SGB IX lebt!

Das sollten Sie beachten:

  • Das Verfahren ist für den Betroffenen freiwillig. Siehe hierzu die Dienstvereinbarung vom Mai 2008.
  • Das Verfahren muss dokumentiert werden. Die BEM-Unterlagen sind jedoch bei den BEM-Beauftragten getrennt von der Personalakte aufzubewahren.
  • Es gilt für alle Daten aus dem BEM Schweigepflicht.
  • Die BEM Beauftragten haben alle erforderlichen Schritte des Verfahrens zu koordinieren und führen die BEM-Akte gemäß datenschutzrechtlicher Richtlinien.
  • Die Akte ist drei Jahre nach Abschluss des BEM zu vernichten.
  • Alle Leistungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind für den Arbeitnehmer kostenfrei

 

Das leisten BEM-Beauftragte als “Scouts durch den Wald der Institutionen”:

  • Beratung für die stabile Rückkehr an den Arbeitsplatz
  • Beratung zur stufenweisen Wiedereingliederung
  • Hilfestellungen bei der erforderlichen Arbeitsplatzgestaltung
  • Beratung über gesetzliche Leistungsansprüche
  • Kontaktaufnahme mit den gesetzlichen Leistungsträgern
  • Hilfen bei Antragstellung und im weiteren Verlauf
  • Moderation bei Arbeitgebergesprächen

Kontakt

Ihre persönliche Ansprechpartnerin für das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Diakonischen Werk Traunstein und in der Diakonie Service & Pflege gGmbH ist:

Petra Drescher

An den Anfang scrollen