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Schulbegleitende Dienste

in den Landkreisen Altötting und Traunstein

Professionelle Schulbegleitung kann Türen öffnen. Der schulbegleitende Dienst ist ein spezielles Angebot der Offenen Behinderten Arbeit (OBA) des Diakonischen Werks Traunstein e.V. Er ermöglicht Ihrem Kind die Teilhabe am Unterricht und am Schulleben und eröffnet somit einen entscheidenden Zugang zu Lernen, Bildung und schulischer Entwicklung.

Was bietet der Schulbegleitende Dienst?

Wir stellen ihrem Kind während des Schulbesuchs eine feste Bezugsperson zur Seite. Die Auswahl der Bezugsperson erfolgt nach dem spezifischen Unterstützungsbedarf Ihres Kindes. Je nach individueller Anforderung wird daher eine pädagogische, sozialpädagogische oder pflegerischeQualifikation vorausgesetzt.

Die Bezugsperson Ihres Kindes setzt dann vor Ort und in enger Zusammenarbeit mit der Schule die unterrichtsbegleitenden Maßnahmen und erforderlichen Unterstützungsangebote um. Ziel ist eine selbstbestimmte und entwicklungsfördernde Teilhabe Ihres Kindes am schulischen Alltag.

Der schulbegleitende Dienst versucht sich den Erfordernissen Ihres Kindes anzupassen, damit der Schulbesuch ermöglicht werden kann, und nicht umgekehrt. Die Möglichkeiten der Hilfestellung sind vielseitig. Sie reichen von der Grundversorgung über die Anleitung zur Alltagsorientierung und Alltagsstrukturierung bis zur stellvertretenden Übernahme von konkreten Einzeltätigkeiten. Neben kognitiven Lernerfolgen gewinnt Ihr Kind auch lebenspraktische und emotionale Fähigkeiten hinzu.

Einsatzbereiche des Schulbegleitenden Dienstes

Ein Schul-Individualbegleiter kann für Kinder aller Altersstufen und Bildungstypen beantragt werden. Wir leisten Schulbegleitung in folgenden Einrichtungen:

  • Kinderkrippe, Kindergarten, Vorschule (SVE),
  • Grundschule, Förderschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium,
  • Berufsschule

Wo kann ich Schulbegleitung beantragen?

Je nach Beeinträchtigung des Kindes ist der Antrag beim Bezirk Oberbayern oder bei dem zuständigen Jugendamt zu stellen. Wir unterstützen Sie gerne bei der korrekten Antragstellung!

Was brauche ich alles für einen Antrag?

Für den Antrag auf eine Schulbegleitung benötigt man beim Bezirk einen schriftlichen Antrag aller Erziehungsberechtigten (siehe www.bezirk-oberbayern.de). Dort sind auch die Anträge für die Schule und den Facharzt zu finden.

Bei den Jugendämtern gibt es zum Teil Formblätter für den Antrag oder er kann formlos gestellt werden. Ein Gutachten vom SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) oder einer sonstigen anerkannten Facharztstelle ist hier in jedem Fall erforderlich. Dazu ist ebenfalls eine schulische Stellungnahme erforderlich. Die Schulbegleitung wird dann im Rahmen eines Hilfeplangesprächs installiert.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage bildet Art. 24 der UN Behindertenrechtskonvention (CRPD – Convention of the Rights of Persons with Disabilities), welcher in dieser konkreten Form am 3.5.2008 in Kraft getreten ist. Darin wird das Recht auf Bildung und lebenslanges Lernen beschrieben. Die Anerkennung dieser Forderungen wurde in Deutschland als Bundesgesetz formuliert und am 21.12.2008 verabschiedet. Speziell für die Bereiche „Recht auf Teilhabe an Bildung” und “Lebenslanges Lernen fürMenschen mit Behinderung“ findet eine konkrete Umsetzung im Rahmen der Gesetze des SGB VIII, § 35a und SGB XII, §§ 53– 54 statt. Sie bilden die Basis des schulbegleitenden Dienstes.

Das kann Schulbegleitung nicht bieten

All das sind Schulbegleitungen nicht…

  • keine Nachhilfelehrer
  • kein Lehrerer-Ersatz
  • keine Elternvermittler
  • keine Schüler
  • keine Zweitlehrer
  • keine Diener des Schülers

Kontakt

Schulbegleitender Dienst Altötting
Nikolaus-Lenau-Str. 7a, 84503 Altötting
T +49 8671 97339-50
E-Mail


Schulbegleitender Dienst im Landkreis Traunstein: 

Gabelsbergerstraße 14, 83308 Trostberg
T +49 86215069962
E-Mail

Ansprechpartner:

Thomas Müller

Thomas Müller
Thomas Müller

Heilpädagoge, Geschäftsbereichsleitung
E-Mail

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