Förderstiftung Diakonie Traunstein
Crailsheimstraße 12
83278 Traunstein
Telefon 0861 9898-0
Telefax 0861 9898-123
Vorstand: Gottfried Stritar
E-Mail: info©diakonie-traunstein.de
Konto: 3 40 40 05
BLZ: 520 604 10
Evang. Kreditgenossenschaft
Zweck
der Stiftung ist die Förderung behinderter, kranker, pflegebedürftiger oder benachteiligter Menschen im evangelischen Dekanatsbezirk Traunstein. Insbesondere soll die Arbeit des Diakonischen Werks Traunstein gefördert und unterstützt werden.
Die Erträge der Stiftung werden damit vor allem zur Finanzierung folgender diakonischer Aufgaben verwendet:
- für Beratungsstellen, die keine Gebühren erheben
- für schwer finanzierbare Hilfen an benachteil. Menschen
- für Dienste an behinderten, alten oder psychisch kranken Menschen
- für Familien, die in Not geraten sind und aus eigener Kraft nicht herauskommen
- für Kinder und Jugendliche, die auf Begleitung und Hilfe angewiesen sind.
Gründungsdatum: 28.06.00
Organe
Vorstand:
Gottfried Stritar, Dekan, Vorstand
Fritz Stahl, Alt-Oberbürgermeister, Stellv. Vorstand
Stiftungsrat:
Notar Rainer Krick, Vorsitzender
Burghilde Schweiger, Stellv. Vorsitzende
Heide Bär
Franz Werner
Thomas Zugehör
Stiftungsaufsicht
Regierung von Oberbayern
Verwaltungsleiterin Birgit Schiller fungiert als Schatzmeisterin. Alle Mitglieder des Vorstands, des Stiftungsrates und die Schatzmeisterin arbeiten ehrenamtlich für die Stiftung.
Vermögen

Grundstockvermögen, Stand 31.12.2008: 283.438,03 EURO
Die Stiftung benötigt für Ihre Aufgaben Spenden, Vermächtnisse, Erbschaften
Herzlichen Dank für die bisherigen Zuwendungen!
Vorteile
für junge und alte Menschen
sie erfahren Hilfe, Beratung und Pflege durch zusätzliche Mittel
für die Stiftung
sie behält ihren Wert. Das Vermögen wird nicht angetastet. Durch Zustiftungen wird sie gestärkt. Nur Zinserträge und Spenden werden für diakonische Aufgaben eingesetzt.
für den Spender
er kann jährlich Spenden bis zu 20.450 Euro als Steuerausgabe geltend machen, in den ersten zehn Jahren der neuen Stiftung - also bis zum Jahre 2009 - insgesamt über 306.700 Euro.
Erben werden von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie das Ererbte an die Stiftung geben. Werden Wirtschaftsgüter an die Stiftung gespendet, so sind sie nicht mehr als verdeckte Gewinnentnahme zu versteuern.



