Förderverein Chiemgau-Stift Inzell

 

Bild: Dr. med. Hannes Fakler

1. Vorsitzender: Dr. med. Hannes Fakler (Foto links)

 

2. Vorsitzende: Magdalena Heimhilger

 

Schatzmeister: Max Pohl 

 

Schriftführer: Jan Friedenberg

 

 

 

Bild: Johanna Kullrich Ansprechpartnerin Förderverein im Chiemgau Stift Inzell: Johanna Kullrich 

 

 

 

Am 27. Februar 2010 fand im Chiemgau-Stift die Gründungsversammlung des Fördervereins mit 35 Mitgliedern statt.
Hauptzweck des Vereins ist die Unterstützung von alten Menschen, die aufgrund ihres körperlichen und/oder geistigen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Besonders gilt dies für die alten, alleinstehenden und vielfach dementen Bewohner der Einrichtung.
Dazu werden im Betreuungs- und Beschäftigungsprogramm des Hauses Aktivitäten angeboten, die dazu geeignet sind, die geistige Beweglichkeit der Bewohner weitgehend zu erhalten bzw. in der Gemeinschaft wieder zu verbessern. Der Förderverein finanziert die wöchentlichen auf allen Wohngemeinschaften stattfindenden Musiknachmittage, ebenso Theater- und sonstige Veranstaltungen im großen Saal des Chiemgau Stifts. Das gemeinsame Singen und Vorlesen trägt erheblich dazu bei, eine familienähnliche Situation für die Bewohner herzustellen, so wie "dahoam".  

 
Bild: Mitgliedsantrag Förderverein CSIDie ehrenamtlichen Mitarbeiter kümmern sich um das Wohlergehen der Bewohner, es werden Einkäufe für die Bewohner organisiert, die dies nicht mehr alleine tun können. Wünsche und Anträge können unseren Ehrenamtlichen mitgeteilt werden und wir werden versuchen, diese zu erfüllen.
Die Kosten für den Hauskater "Micky"  übernimmt ebenso der Förderverein. Wir hoffen, so in einem gemeinsamen Miteinander den Alltag der Bewohner zu erleichtern und zu verschönern.


Die Weihnachtsfeier des Fördervereins für die Bewohner des Chiemgau Stifts Inzell war ein voller Erfolg. Ein Gabentisch mit Kuscheltieren und Süßigkeiten war innerhalb kürzester Zeit leergeräumt. Vor allem die "Kuscheltiere" fanden großen Gefallen. Das Harfentrio Inzell sorgte für musikalische Unterhaltung, am späteren Nachmittag sangen alle zusammen Weihnachtslieder, eine Dame aus dem 1. Stock trug ein Gedicht vor. Ein wirklich gelungener Nachmittag. Eine Serie von Fotos liegt zur Einsichtnahme in der Kastanienallee des Chiemgau Stifts Inzell auf.


Unsere Aktion "Spenden statt Blumen" fand eine rege Beteiligung. Wir konnten dadurch bereits einige Spenden verzeichnen.
Des weiteren haben wir uns für den Fußübergang vor dem Chiemgau Stift bei der Gemeinde Inzell eingesetzt, dieser wurde noch in 2010 genehmigt.

 

Werden Sie mit nur 2 Euro im Monat Mitglied und denken sie daran, dass auch sie älter werden und vielleicht später einmal Unterstützung brauchen. Aktuell besteht der Förderverein Chiemgau-Stift Inzell aus 71 Mitgliedern. Wir sagen heute schon ein herzliches "Vergelt`s Gott".


Wir bedanken uns für die zahlreichen Spenden, die bisher eingegangen sind und hoffen auf weitere.

Unsere Konto-Nr.: 5708630, BLZ 71160161 bei der VR Bank Rosenheim-Chiemsee.

 

Dr. med. Hannes Fakler, Inzell – 1. Vorsitzender

 

 


Satzung für den "Förderverein Chiemgau-Stift Inzell"

 

1.    Name, Sitz und Geschäftsjahr:

a)    Der Verein führt den Namen "Förderverein Chiemgau-Stift Inzell".
b)    Der Sitz des Vereins ist Inzell/Obb.
c)    Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2.    Wesen des Vereins:

a)    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
b)    Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
c)    Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.    Zweck des Vereins:

a)    Der Verein wird soziale und mildtätige Zwecke nach § 53 der Abgabenordnung selbstlos fördern.
b)    Zu diesen Zwecken gehört besonders die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie vor allem auch die Betreuung alter, alleinstehender, hilfsbedürftiger und demenzkranker Bewohner im Chiemgau-Stift Inzell im Benehmen mit der Heimleitung.
c)    Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
d)    Der Vereinszweck soll vornehmlich durch die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und die
Werbung um Spenden erreicht werden.

4.    Mitgliedschaft:

a)    Ordentliche und fördernde Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen (Körperschaften) werden.
b)    Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung.
c)    Die Beitrittserklärung schließt die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Satzung ein.
d)    Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Tod des Mitgliedes bzw. durch Ausschluss in besonderen Fällen.
e)    Der Austritt bedarf der Schriftform. Er kann frühestens ein Jahr nach Erwerb der Mitglied-schaft erklärt werden und ist unter Wahrung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres möglich.

5.    Mitgliedsbeitrag:

a)    Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
b)    Die Höhe der jährlichen Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt, die auch eine Änderung des Mindestbeitrages beschließen kann.
c)    Die Mitgliedsbeiträge werden durch persönliches Inkasso oder per Abbuchungsauftrag erhoben. Bei Nichteinlösung der Banklastschrift kann das betreffende Mitglied durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden.
d)    Der Verein ist berechtigt, auf Grund der Anerkennung der Steuer- und Spendenbegünstigung durch das Finanzamt Traunstein für die Mitgliedsbeiträge und anderen Zuwendungen (Geld- oder Sachspenden) Spendenquittungen auszustellen.
 
6.    Organe des Vereins:

a)    Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
b)    Der Vorstand, der bei Bedarf vom Vorsitzenden zu Sitzungen einberufen wird, besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, einem Schriftführer und einem Schatzmeister.
Dem Vereinsvorstand gehört Herr Diakon Zugehör oder ein anderes Vorstandsmitglied des Diakonischen Werkes Traunstein als "geborenes Mitglied" an.
Es sind auch zwei Kassenprüfer zu wählen, die nicht zugleich Vorstandsmitglieder sein dürfen.
c)    Die Vorstandschaft wird von der Mitgliederversammlung für jeweils 2 Jahre gewählt.
d)    Sollte ein Vorstandsmitglied zurücktreten, so ist in einer folgenden Mitgliederversammlung ein Nachfolger zu wählen.
e)    Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich; es dürfen nur tatsächlich verausgabte Kosten für genehmigte Fahrten, Büromaterial, Telefongebühren o. ä. erstattet werden.
f)    Als beratende Mitglieder gehören dem Vereinsvorstand der Leiter bzw. die Leiterin des Chiemgau-Stiftes und ein Vertreter aus dem Heimbeirat des Chiemgau-Stiftes an.
g)    Eine Mitgliederversammlung hat jährlich mindestens einmal stattzufinden, wenn nicht
wegen dringender Angelegenheiten zusätzliche Versammlungen notwendig sind.
h)    Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt durch Veröffentlichungen an den
Bekanntmachungstafeln im Chiemgau-Stift und im Gemeindeanzeiger Inzell.

7.    Aufgaben der Vorstandschaft:

a)    Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
b)    Er beschließt über die dem Verwendungszweck dienenden Ausgaben und unterrichtet die Mitglieder davon in Form eines Kassenberichtes bei der Jahresversammlung.
c)    Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
d)    Der Gesamtvorstand erteilt dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister eine Bankvollmacht.

8.    Aufgaben der Mitgliederversammlung:

a)    Die versammelten Mitglieder nehmen die Berichte der Vorstandschaft entgegen, erteilen nach dem Kassen- und Revisionsbericht dem Vorstand Entlastung, wählen Ersatzmitglieder für den Vorstand und im zweijährigen Turnus die gesamte Vorstandschaft, beraten die ordnungsgemäß sieben Tage vor der Versammlung eingegangenen Anträge, ändern oder ergänzen die Satzung und beschließen über die Änderung des Vereinszwecks oder die Auflösung des
Vereins.
b)    Die Beschlüsse werden in der Versammlung mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

9.    Auflösung des Vereins:

a)    Wenn eine zu geringe Mitgliederzahl den Zweck bzw. das Fortbestehen des Vereins nicht mehr gewährleistet, kann dieser aufgelöst werden.
b)    Die Auflösung bzw. Aufhebung des Vereins kann nur eine ordentliche Mitgliederversammlung mit drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschließen.
c)    Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen bzw. steuerbegünstigten Zwecks
werden die zu diesem Zeitpunkt noch unerledigten Angelegenheiten durch den Vorstand
abgewickelt.
d)    Das noch vorhandene Vereinsvermögen fällt an das Diakonische Werk des Evang.Luth.Dekanatsbezirks Traunstein e.V. (Innere Mission), das es unmittelbar für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

 

 

 




 
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Kurt Schmoll

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